In der psychiatrischen Begutachtung für die private Berufsunfähigkeits-(BU-) Versicherung spielt die Konsistenz- und Plausibilitätsprüfung hinsichtlich Simulation, Aggravation bzw. Verdeutlichungstendenzen eine wichtige Rolle, erklären Prof. Dr. Harald Dreßing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim, und Prof. (em.) Dr. Klaus Foerster von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie, Tübingen, in der Zeitschrift „Der Medizinische Sachverständige“ (Ausgabe September/Oktober 2022).

Zu dieser komplexen Thematik ist immer eine Gesamtbeurteilung erforderlich, wobei es darauf ankommt, zwischen der subjektiven Beschwerdeschilderung und objektiven Befunden zu unterscheiden. Diese beiden Bereiche sind im Gutachten auch klar voneinander zu trennen.

Im ersten Schritt erfolgt die Konsistenzprüfung anhand der Aktenlage. Dabei wird zur Validität von Vorbefunden Stellung genommen, wobei – im Rahmen einer Gegenüberstellung früherer Befunde mit den selbst erhobenen Befunden – etwaige Widersprüche herausgearbeitet werden.

Eine weitere Möglichkeit der klinischen Konsistenzprüfung besteht in der Anwendung von Selbstbeurteilungsskalen (z. B. dem Beck-Depressions-Inventar, BDI II), deren Ergebnisse in Bezug zum gutachtlich erhobenen psychopathologischen Befund gesetzt werden.

Der Einsatz zusätzlicher neuropsychologischer Tests und die zusätzliche Durchführung von Beschwerdenvalidierungstests ist dagegen vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom psychiatrischen Sachverständigen zu bestimmen, erklären die Autoren. Keinesfalls lasse sich die Güte eines psychiatrischen Gutachtens an der Anzahl der durchgeführten Testuntersuchungen ermessen! Das gelte ebenso für den Einsatz von Beschwerdenvalidierungstests.

Dreßing, H., Foerster, K.: Psychiatrische Begutachtung im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung. Der medizinische Sachverständige, 118, 5/2022, S. 219-226