Unser Leistungsspektrum.

Anlass für eine Begutachtung können körperliche oder seelische Unfallfolgen, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, oder eine Behinderung sein.

Um eine Versicherungsleistung oder Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist die Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.

Auch in der Sozialgerichtsbarkeit kann eine Begutachtung notwendig werden, hier geht es z. B. um die Einschätzung einer Behinderung oder der Erwerbsfähigkeit.

Medizin und Versicherung.

Die Entwicklung der Medizin, ihre immer weitere Spezialisierug und neue Behandlungsverfahren haben die Lebenserwartung verlängert und die Lebensqualität kranker und verletzter Personen erheblich verbessert. Das Versicherungsprinzip ermöglicht es, dass die Fortschritte der Medizin allen Menschen zugute kommen. Sozial- und Privatversicherungen sichern vielfältige Lebensrisiken ab. Die Haftpflichtversicherung schützt den Verursacher und den Geschädigten vor untragbaren finanziellen Risiken.

Die wissenschaftliche Fortentwicklung der Medizin, die Behandlung schwerer Erkrankungen und Verletzungen sind mit hohem personellen und technischen Aufwand verbunden. Die Kosten steigen. Die Wertschätzung der Gesundheit nimmt zu, die Schwelle zur Krankheit sinkt. Was früher als tolerable Befindensstörung galt, wird heute nicht selten als Krankheit definiert. Patienten suchen Ärzte früher und häufiger auf. Von den Ärzten wird rasches Handeln verlangt. Die Indikation zu teuren Therapien und Operationen wird immer weiter gestellt.

Die Ärztinnen und Ärzte des Instituts bewerten medizinische Leistung nach Ihrer Wirksamkeit.

Vergabe von Gutachten.

Soziale und private Versicherungen beeinflussen das Leben eines jeden Einzelnen. Im Durchschnitt fließen mehr als 40% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers in die Systeme der sozialen Sicherung, wenn man die Arbeitgeberanteile mitberücksichtigt. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Ausgaben für private Versicherungen, Beiträge für Haftpflichtversicherungen, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Soziale und private Versicherungen schützen vor finanziellen Verlusten bei Unfällen, Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Indem sie existenzbedrohende finanzielle Krisen entschärfen, dienen sie zugleich dem sozialen Frieden.

Jeder Leistungsfall tangiert sowohl die Interessen der einzelnen Versicherten als auch die der Versichertengemeinschaft, die für die Gewährung der Leitungen aufkommen muss. Die finanziellen Ressourcen sind begrenzt, die Verteilung der Leistungen ist an den Versicherungszweck und die rechtlichen Grundlagen gebunden.

Medizinische Fragen spielen bei der Leistungsregulierung in vielen Versicherungszweigen eine zentrale Rolle. Ärztliche Expertisen sind zum Beispiel die Voraussetzung zur Feststellung eines gesundheitlichen Dauerschadens in der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung oder einer beruflichen Leistungseinschränkung in der sozialen Rentenversicherung und privaten Berufsunfähigkeitversicherung. Nur wenn diese Beurteilungen zuverlässig sind und unterschiedliche Beurteiler zu gleichen Ergebnissen kommen, erfüllen sie ihren Zweck.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Versicherungsmedizin sind Spezialisten für die medizinischen Fragen der Begutachtung. Ihre Aufgabe ist es, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die ihm vorgegebene Fragestellung möglichst präzise und verständlich zu bewerten. Die Gutachter des Instituts sind weder „Anwalt“ des Probanden noch Erfüllungsgehilfe der beauftragenden Versicherung. Die Grundlagen, auf denen die abschließende Beurteilung der Ärztinnen und Ärzte beruhen sind fundiert und für alle Beteiligten transparent.

Die Empfehlungen und Beurteilungen der Gutachterinnen und Gutachter des Instituts beruhen auf den wissenschaftlichen Vorgaben und Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften. Als Wissenschaftler sind sie in den Prozess der Weiterentwicklung von Empfehlungen zur Begutachtung einbezogen. Das Handbuch der orthopädisch unfallchirurgischen Begutachtung wird von dem Leiter des Instituts, Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann und weiteren renommierten Experten herausgegeben.

Private Unfallversicherung.

Geringfügige Verletzungen können bei niedrigen Versicherungssummen meist auf der Grundlage von Arztberichten entschädigt werden. Liegen schwerwiegende oder in ihrem Ausmaß unklare Verletzungsfolgen vor, dann ist die gutachterliche Untersuchung unumgänglich.

Untersuchung:

Die Invalidität wird unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Literatur und der Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften ermittelt.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine Begutachtung auf chirurgisch-orthopädischem Fachgebiet erforderlich. Nach Polytraumen oder komplexen Verletzungen können auch interdisziplinäre Gutachten notwendig sein. Dem Institut sind Fachärzte aller relevanten klinischen Disziplinen angeschlossen. Die Ergebnisse der verschiedenen medizinischen Fachgebiete werden zusammengeführt und abschließend integrierend bewertet.

Haftpflichtversicherung.

Gesundheit ist ein hohes Gut. Wird die Gesundheit durch einen Fremden geschädigt, dann wiegt dies besonders schwer. Personenschäden spielen in der Haftpflichtversicherung eine bedeutende Rolle.

Die objektive Begutachtung kann den Schaden zwar nicht beseitigen, jedoch den Weg zu einer einvernehmlichen Regelung ebnen.

Private Krankentagegeldversicherung.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind vertraglich festgelegt. Allerdings können auch sehr teure Behandlungsverfahren und Medikamente zum Erhalt der Gesundheit erforderlich sein. Das private Krankentagegeld sichert die Existenz bei Krankheit im vertragsgemäßen Rahmen ab. Die gutachterliche Untersuchung dient der Beurteilung der beruflichen Beeinträchtigung, sie kann Hinweise für die weitere Therapie und die Rehabilitation geben.

Private Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie erstattet den Ersatz von Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Allerdings sind nicht alle Leistungen, die von Ärzten, nichtärztlichen Therapeuten und Krankenhäusern erbracht werden, medizinisch notwendig.

Die Gutachterinnnen und Gutachter des Insituts bewerten die medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Leistungen, unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung für die nach dem Jahr 1961 Geborenen ist die private BU ein elementarer Bestandteil der finanziellen Absicherung bei dauerhafter Leistungsbeeinträchtigung. Vor einer Leistungsgewährung ist meist eine neutrale fachärztliche Untersuchung erforderlich. Ein Schwerpunkt des Instituts für Versicherungsmedizin ist die interdisziplinäre Begutachtung einer möglichen Berufsunfähigkeit auf verschiedenen Fachgebieten. Bei mehrtägigen Begutachtungen organisieren wir Übernachtungen und Transfers.

Begutachtung nach Aktenlage.

Nicht immer ist eine persönliche Begutachtung erforderlich. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Begutachtung nach Aktenlage. Die Fachärztinnen und Fachärzte des Instituts werten die vorliegenden Befunde aus und rekonstruieren den Schadensverlauf oder die Entwicklung und Auswirkung von Erkrankungen im Hinblick auf eine geltend gemachte Versicherungsleistung. Das sachlich fundierte Aktengutachten legt die Grundlage für eine dem Versicherungsfall angemessene Entschädigung. Andererseits können auch unbegründete Ansprüche nach sorgfältiger Bewertung zurückgewiesen werden.

Die kritische und sachliche Beurteilung komplexer Schadensfälle vermeidet kostspielige Fehlentwicklungen. Gutachten nach Aktenlage werden für alle Versicherungszweige erstattet, unter anderem:

Private Krankenversicherung

  • Begutachtung medizinischer Heilverfahren und -methoden
  • Beurteilung von Reha- und Krankenhausaufenthalten
  • Überprüfung von Rechnungen medizinischer Leistungserbringer

Private Unfallversicherung

  • Überprüfung der Kausalität
  • Ermittlung des Invaliditätsgrades

Arzthaftplichtversicherung

  • Prüfung möglicher Behandlungsfehler
  • Beurteilung der medizinischen Folgen von Fehlbehandlungen

Haftpflichtversicherung

  • Beurteilung der Kausalität und Auswirkung von Personenschäden
  • Überprüfung von Ersatzansprüchen der Sozialversicherungsträger

Arzthaftungsrecht.

Arzthaftungsversicherung:

Jeder Patient hat ein Recht auf diejenige Diagnostik und Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht. Der Arzt kann zwar den Erfolg nicht garantieren, er muss allerdings in Übereinklang mit den Erkenntnissen der Medizin handeln. Der Patient ist über die Erfolgsaussichten und Risiken der Therapie zu informieren. Bleibt der erwünschte Erfolg aus oder treten unerwartete Nebenwirkungen auf, so kann sich die Frage stellen, ob der Patient über mögliche Risiken aufgeklärt wurde und ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.

Schadenersatzansprüche können sowohl von dem Patienten selbst als auch von Kostenträgern (z. B. Sozialversicherungen) geltend gemacht werden, die für mögliche Folgebehandlungen aufkommen müssen. Allerdings entstehen nicht aus jedem Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bleibende Schäden oder zusätzliche medizinischen Aufwendungen.

Die Fachärzte des Instituts erstatten Gutachten zu medizinischen Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern. Sie analysieren die während des Behandlungszeitraums erforderlichen Alternativen der Therapie und überprüfen mögliche Versäumnisse mit den daraus resultierenden Konsequenzen für den betroffenen Patienten und die Kostenträger.

Die Gutachten ermöglichen es, den durch einen Aufklärungs – oder Behandlungsfehler entstandenen Schaden einzugrenzen. Ungerechtfertigte Ansprüche können zurückgewiesen werden. Die Mitarbeiter des Instituts überprüfen auch Gerichtsgutachten oder Bescheide und Gutachten der Schlichtungskommissionen der Landesärztekammern auf ihre Schlüssigkeit.

Die Schwerpunkte der Begutachtung liegen in den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Neurochirurgie, Innere Medizin und Gynäkologie.