Thema des ersten Tages des 35. Heidelberger Gesprächs am 24./25. Oktober 2022 waren Probleme in der Begutachtung von Long-/Post-COVID.
Hier kurz zusammengefasst einige Kernaussagen:

  • Für Long-/Post-COVID typische Beschwerden wie Fatigue, d. h. eine anhaltende, ausgeprägte Erschöpfung, sind keine neue Erscheinung. Es handelt es sich um ein Krankheitsbild, wie es nach anderen Virusinfektionen (etwa mit EBV, Herpes oder Influenza) schon lange bekannt ist, so der einhellige Tenor.
  • Die Begutachtung von Long-/Post-COVID muss in jedem Fachgebiet im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Konzepts erfolgen, betonten verschiedene Referenten.
  • Eine Fatigue-Symptomatik ist bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit nur dann leistungsrelevant, wenn es sich um einen krankheitsbedingten Zustand handelt, erklärte die Neurologin und versicherungsmedizinische Gutachterin Dr. A. Janz aus Gümlingen (Schweiz). Leistungsintoleranz sei abzugrenzen von verminderter Leistungsbereitschaft
  • „Wir müssen uns auf das klinische und gutachtliche Handwerkszeug besinnen“, so Janz weiter. Insbesondere sei die klinische Funktionsdiagnostik über eine mehrstündige Begutachtung sehr aussagekräftig.
  • In der Begutachtung neuropsychiatrischer Langzeitfolgen bei Long-/Post-COVID, so etwa dem „Brain Fog“, ist der ausführliche psychopathologische Befund von entscheidender Bedeutung, betonte Prof. Dr. A. Meyer-Lindenberg, Vorstandsvorsitzender am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim. Dieser werde ergänzt durch eine neuropsychologische Testung, ggf. auch mit Beschwerdenvalidierungstests.
  • Long-/Post-COVID hat in der Regel eine gute Prognose, führte Prof. Dr. M. Sailer, Ärztlicher Direktor der Median Klinik in Magdeburg, aus.
  • Entsprechend erfolgt in der Pflegeversicherung bei Wiederholungsbegutachtungen zur Pflegebedürftigkeit nach SGB IX häufig eine Zurückstufung, wie K. Federmeyer vom Medizinischen Dienst Saarland und Dr. V. Nelißen vom Medizinischen Dienst Bund in Essen berichteten.

Newsletter Ausgabe 12/22