Die psychiatrische Begutachtung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexer Prozess, erklärt die Psychologin M. Sc. Louisa Riss von der Viridium Customer Service GmbH in der Fachzeitschrift „DNP – Die Neurologie & Psychiatrie“, Heft 1/2024.

Dieser Prozess operiert in einem sich ständig verändernden Umfeld und erfordert eine ausgewogene Beurteilung der psychischen Gesundheit, der berufli­chen Leistungsfähigkeit und der sozia­len Umstände der versicherten Person. Testpsychologische Zusatzbegutachtungen, Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen sowie die Berück­sichtigung beruflicher Leistungsanfor­derungen sind dabei wesentliche Elemente. Dabei birgt die Zusammenarbeit zwischen Versicherern und medizini­schen Sachverständigen Herausfor­derungen, insbesondere hinsichtlich Kommunikation, Interessenkonflikten und unterschiedlichen Einschätzungen.

Essenziell ist, dass der Gutachter die vom Versiche­rer vorgegebenen beruflichen Anforde­rungen und Arbeitsbedingungen der versicherten Person in die Beurteilung einbezieht. Dies ist entscheidend, um den Einfluss der psychischen Erkran­kung auf die Ausübung des spezifischen Berufs zu bestimmen, so Riss.

Im Rahmen der testpsychologischen Be­gutachtung kommen standardisierte psychologische Tests zum Einsatz, um die kognitive, emotionale und psychosoziale Befindlichkeit der versicherten Person zu bewerten. Diese Methoden er­lauben eine systematische Erfassung von Symptomen und bieten einen Vergleich mit normativen Daten.

Eine Plausibilitätsprüfung umfasst dabei meh­rere Aspekte:

  • Die Überprüfung der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse aus Beschwerdenvalidierungstests und Kontrollskalen,
  • die Bewertung von Leistungsparametern,
  • die psychometrische Diagnostik,
  • die Anamnese, die Überprüfung der Akten­lage und den medizinischen Untersuchungsbefund,
  • das von der erkrankten Person beklag­te Störungsbild,
  • die Verhaltensbeobachtung sowie
  • den psychopathologischen Befund.