Bei der Behandlung des Post-COVID-Syndroms werden von Patienten immer wieder auch teure experimentelle Therapiemethoden gefordert; neben Apherese-Verfahren aktuell etwa Behandlungen mit dem Präparat BC 007.

Es handelt sich dabei um einen Wirkstoff, der Autoantikörper gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren neutralisiert und der vor einigen Jahren für Patienten mit einer schweren Herzerkrankung in eine Zulassungsstudie gebracht worden war. Solche Autoantikörper finden sich aber auch bei Glaukom-Patienten und es ist bekannt, dass sie die Durchblutung des Auges beeinträchtigen können, wurde auf dem Kongress der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) vom 29. September bis 2. Oktober 2022 berichtet.

Auch bei manchen Corona-Patienten kommt es im Zuge der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zur Bildung von Autoantikörpern gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren. Zudem lässt sich bei Patienten nach einer solchen Infektion eine Korrelation zwischen einer verringerten retinalen Mikrozirkulation in der Netzhaut und der Schwere der Erkrankung feststellen.

Inzwischen liegen interessante Ergebnisse der Universitäts-Augenklinik in Erlangen aus ersten Heilversuchen bei Patienten mit ausgeprägten Beschwerden bei einem Post-COVID-Syndrom vor. In einer Phase-IIa-Studie soll nun untersucht werden, ob und dank welcher Mechanismen BC 007 den Long-COVID-Patienten helfen könnte.

Aus gutachtlicher Sicht ist somit festzustellen, dass es sich (zumindest derzeit) um ein experimentelles Verfahren handelt, nicht aber um eine etablierte, nachweislich wirksame Therapie. Eine Behandlung des Post-COVID-Syndroms mit dem Präparat BC 007 fällt somit in aller Regel nicht unter die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung.

Newsletter Ausgabe 12/22