Kritik an medizinischen Gutachtern ist weit verbreitet
Ärztliche Sachverständige stehen in der Kritik der Öffentlichkeit:
Nicht alle Gutachten seien neutral und objektiv, die Qualität lasse zu wünschen übrig, die Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen spiegelten sich in den Expertisen nicht angemessen wider. Versicherungen regulierten auf einer unzureichenden Grundlage. Die Gutachtenpraxis und die Regulierung von Personenschäden gingen zu Lasten der Betroffenen. Versicherte, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gingen immer wieder leer aus, weil der Gutachter wichtige Befunde bei seiner Beurteilung nicht berücksichtigt habe.
„Das Geschäft mit den Unfallopfern“
Schon der einflussreiche Journalist Anton-Andreas Guha hat medizinische Sachverständige unter einen Generalverdacht gestellt. In seinem Buch „Die Versicherungsfalle. Das Geschäft mit den Unfallopfern“ (Königstein/Ts. 1986) argumentiert er, dass der behandelnde Arzt Gutachten erstellen sollte:
Der bisher in die Behandlung nicht involvierte Gutachter könne das Ausmaß der Verletzung überhaupt nicht erfassen: „Das Fehlen jeglicher Beziehung zwischen Arzt und Patient, die nicht vorhandene Vertrauensbasis, die Komplexität eines schweren körperlichen Schadens und seiner psychischen Folgen – diese Merkmale können wohl nicht als Voraussetzung für eine neutrale Beziehung gewertet werden, die der Wahrheitsfindung fördert.“
Ärzte, die überwiegend Gutachten erstatten, handelten aus finanziellen Erwägungen: Der medizinische Gutachter wisse, dass er keine Aufträge mehr bekomme, wenn er „die Erwartung einer Versicherung enttäuscht“ habe.
Bei der Benennung bezahlter, nicht involvierter Gutachter läge der Verdacht näher, dass eine Reihe von Medizinern „käuflich“ sei. Eine derartige Annahme wollte Guha allerdings nicht bestätigen, sie würde das Problem in unerlaubter Weise vereinfachen. Er kommt aber zu dem Schluss: „Das in der Praxis übliche Gutachtersystem ist ohnehin in höchstem Maße ungerecht und lässt sich eher als `Gutachterunwesen´ bezeichnen. Es kommt dem finanziell Stärkeren zugute und benachteilige eindeutig das schwächere Unfallopfer.“
Diese Kritik ist ernst zu nehmen; jeder kritisierte Einzelfall ist zu überprüfen. Nur ein sachliches, objektives, transparentes und neutrales Gutachten kann dem Auftraggeber die Grundlage für eine Entschädigung, Regulierung oder Entscheidung geben.
Ein medizinisches Gutachten – so gut wie seine Vorbereitung
Nicht alle Gutachten erfüllen die Voraussetzungen, die in der Leitlinie der „Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften“ (AWMF): „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ gefordert werden.
Dem Auftraggeber, sei es eine Versicherung, eine Behörde oder ein Gericht, fällt die Aufgabe zu, die „Anknüpfungstatsachen“ präzise zu benennen:
In der privaten Unfallversicherung sollte das Unfallereignis auf Plausibilität geprüft werden; dem Sachverständigen sollten – neben der Unfallanzeige – Kopien der ärztlichen Erstbefunde sowie von Entlassungs- oder Behandlungsberichten zur Verfügung gestellt werden. Schriftliche Befunde über bildtechnische Untersuchungen sind von dem Auftraggeber ebenso anzufordern wie Kopien von Reha-Entlassungsberichten oder Pflegegutachten. In Zweifelsfällen ist ein Computerausdruck der Behandlungsdokumentation von den konsultierten Ärzten beizuziehen.
Der Aufwand ist hoch, die sorgfältige Vorbereitung schlägt sich in den Verwaltungskosten nieder. Die Bereitstellung der Unterlagen unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Aufträge der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten zumeist alle erforderlichen Dokumente.
Zeitbedarf realistisch einschätzen
Die Lektüre der Dokumente vor dem Kontakt mit dem Probanden ermöglicht dem Sachverständigen, ein detailliertes Bild über das Geschehen zu gewinnen und die Folgen eines Unfallereignisses oder die Auswirkung einer Krankheit angemessen zu berücksichtigen. Die Kenntnis der Aktenlagen ist nicht weniger bedeutsam als die eingehende Untersuchung.
Aus den Unterlagen lässt sich entnehmen, wie groß der Zeitbedarf ist: Ein Versicherter, der eine Radiusfraktur erlitten hat, benötigt weniger Zeit als ein polytraumatisierter Verletzter oder eine Person, die an einer seelischen Traumafolgestörung leidet.
Die unzureichende Vorbereitung des Gutachtens begünstigt das „moralische Risiko“
So verständlich der Wunsch ist, die Verwaltungskosten zu senken, so wenig dürfen diese Bemühungen zu Lasten der Versicherten / Geschädigten oder der Allgemeinheit gehen. Eine unzureichende Vorbereitung der Begutachtung begünstigt das moralische Risiko, ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte und den Versicherungsbetrug.
Ein versierter medizinischer Sachverständiger wird sein Gutachten nicht fertigstellen, ohne alle erforderlichen Dokumente anzufordern. Die ärztlichen Sachverständigen des IVM bitten die Probanden, alle für die Bewertung des Schadensfalls erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu dienen persönliche Anschreiben an die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser. Diese werden den Probanden zur Weiterleitung ausgehändigt. Die Rücksendung erfolgt für die Versicherten kostenlos; eine elektronische Übertragung ist auf verschiedenen Wegen – unter Einhaltung eines strikten Datenschutzes – gewährleistet.
Transparenz steht an erster Stelle: Niemals werden Befunde hinter dem Rücken der Betroffenen angefordert.
Werden Gutachten für ein Gericht erstattet, dann obliegt es dem Richter zu entscheiden, ob dem Sachverständigen weitere medizinische Befunde durch das Gericht zur Verfügung gestellt werden.
Ein unerfahrener Gutachter wird die Expertise ohne die Beiziehung der erforderlichen medizinischen Dokumente abschließen. Fehlerhafte Beurteilungen, die auf unzureichenden Voraussetzungen beruhen, sind nicht selten.
Versicherte sind mit Recht unzufrieden, wenn „ihre Geschichte“ im Gutachten nicht detailliert wiedergegeben wird. Ein Teil der auf mangelhafter Vorbereitung beruhenden Fehlgutachten geht zu Lasten des Versichertenkollektivs. Das Risiko zeitaufwendiger und teurer Rechtsstreitigkeiten nimmt zu. Insider, die Schwächen der Gutachtenvorbereitung kennen, können ungerechtfertigte Leistungen abschöpfen.
Sorgfältig vorbereitete Gutachten – Voraussetzung für die Akzeptanz des Gutachtens
Die Abhilfe ist leichter, als es auf den ersten Blick erscheint: Systematisierung der Prozesse, regelmäßige medizinische Fortbildung der Mitarbeiter, Bereitstellung von zuverlässigen Fachinformationen in gedruckter und elektronischer Form, Befundeinholung durch die Probanden, medizinische Überprüfung aller Ansprüche.
Die sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage einer sachgerechten Begutachtung und angemessenen Entschädigung.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Sozialmedizin
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