Geringfügige Verletzungen können bei niedrigen Versicherungssummen meist auf der Grundlage von Arztberichten entschädigt werden. Liegen schwerwiegende oder in ihrem Ausmaß unklare Verletzungsfolgen vor, dann ist die gutachterliche Untersuchung unumgänglich.
Untersuchung
- Beurteilung der Kausalität zwischen Unfall und gesundheitlichem Schaden
- Feststellung der Invalidität
- Berücksichtigung möglicher Mitwirkung und Vorinvalidität
Die Invalidität wird unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Literatur und der Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften ermittelt.
In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine Begutachtung auf chirurgisch-orthopädischem Fachgebiet erforderlich. Nach Polytraumen oder komplexen Verletzungen können auch interdisziplinäre Gutachten notwendig sein. Dem Institut sind Fachärzte aller relevanten klinischen Disziplinen angeschlossen. Die Ergebnisse der verschiedenen medizinischen Fachgebiete werden zusammengeführt und abschließend integrierend bewertet.