Die private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie erstattet den Ersatz von Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Allerdings sind nicht alle Leistungen, die von Ärzten, nichtärztlichen Therapeuten und Krankenhäusern erbracht werden, medizinisch notwendig.
Die Gutachterinnnen und Gutachter des Insituts bewerten die medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Leistungen, unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherungen.