Gesundheit ist ein hohes Gut. Wird die Gesundheit durch einen Fremden geschädigt, dann wiegt dies besonders schwer. Personenschäden spielen in der Haftpflichtversicherung eine bedeutende Rolle.
Die objektive Begutachtung kann den Schaden zwar nicht beseitigen, jedoch den Weg zu einer einvernehmlichen Regelung ebnen.
- Sorgfältige Erhebung der Vorgeschichte
- Untersuchung
- Feststellung des gesundheitlichen Schadens
- Beurteilung der Kausalität zwischen Ereignis und Schaden
- Bestimmung der Auswirkung des Schadens im täglichen Leben (z.B. Haushaltsführung) und im Beruf
- Vorschläge zur weiteren Behandlung, zu Rehabilitation und Prognose
- Prüfung der Angemessenheit von Ersatzansprüchen der Sozialversicherungsträger
Die Ärzte des Institut für Versicherungsmedizin legen besonderen Wert auf die Neutralität und Objektivität der Begutachtung. Alle Gutachten nach persönlicher Untersuchung in Haftpflichtfällen werden in 2 Exemplaren erstellt, so dass sowohl der Haftpflichtversicherer, als auch der Geschädigte, bzw. dessen Anwalt, das Gutachten erhalten.