Anlass für eine Begutachtung können körperliche oder seelische Unfallfolgen, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, oder eine Behinderung sein.
Um eine Versicherungsleistung oder Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist die Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.
Auch in der Sozialgerichtsbarkeit kann eine Begutachtung notwendig werden, hier geht es z. B. um die Einschätzung einer Behinderung oder der Erwerbsfähigkeit.