Nicht immer ist eine persönliche Begutachtung erforderlich. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Begutachtung nach Aktenlage. Die Fachärztinnen und Fachärzte des Instituts werten die vorliegenden Befunde aus und rekonstruieren den Schadensverlauf oder die Entwicklung und Auswirkung von Erkrankungen im Hinblick auf eine geltend gemachte Versicherungsleistung. Das sachlich fundierte Aktengutachten legt die Grundlage für eine dem Versicherungsfall angemessene Entschädigung. Andererseits können auch unbegründete Ansprüche nach sorgfältiger Bewertung zurückgewiesen werden.
Die kritische und sachliche Beurteilung komplexer Schadensfälle vermeidet kostspielige Fehlentwicklungen. Gutachten nach Aktenlage werden für alle Versicherungszweige erstattet, unter anderem:
Private Krankenversicherung
- Begutachtung medizinischer Heilverfahren und -methoden
- Beurteilung von Reha- und Krankenhausaufenthalten
- Überprüfung von Rechnungen medizinischer Leistungserbringer
Haftpflichtversicherung
- Beurteilung der Kausalität und Auswirkung von Personenschäden
- Überprüfung von Ersatzansprüchen der Sozialversicherungsträger
Private Unfallversicherung
- Überprüfung der Kausalität
- Ermittlung des Invaliditätsgrades
Arzthaftpflichtversicherung
- Prüfung möglicher Behandlungsfehler
- Beurteilung der medizinischen Folgen von Fehlbehandlungen