Augenärzte, Allgemeinmediziner, Notfallmediziner und Optometristen müssen berücksichtigen, dass eine Diplopie (Sehen von Doppelbildern) Zeichen einer gravierenden Erkrankung sein kann, warnte Prof. Dr. Klaus Rüther, Praxis für Augenheilkunde in Berlin, auf dem 15. Ophthalmologie-Update am 28. und 29. November 2025 in Mainz.

Etwa 15 % der Überweisungen mit Diplopie umfassen Diagnosen, bei denen ohne eine neuro-ophthalmologische Abklärung visuelle oder systemische Schäden verursacht worden wären, so das Ergebnis einer aktuellen Studie aus Kanada. Gerade angesichts von häufig harmlosen Ursachen dürfen Warnzeichen nicht übersehen werden. Zu diesen Warnzeichen gehören: akuter Beginn, rasche Progression, Motilitätsstörungen (Hirnnervenlähmungen), Pupillenveränderungen, Ptosis, Befall beider Augen sowie der Verdacht auf eine systemische Erkrankung.

Bei diesen Warnzeichen sollte rasch eine neuro-ophthalmologische Abklärung erfolgen. Überweisungen sollten nach einer adäquaten Erstuntersuchung erfolgen: Zerebrale Bildgebung nach Leitlinien, möglichst mit Kontrast, richtige Modalität (z. B. MRT vs. CT, Feinschichtung), ggf. Labor z. B. bei Verdacht auf Riesenzellarteriitis, Myasthenie, Multiple Sklerose etc.

Neuro-ophthalmologische Zentren spielen eine Schlüsselrolle – nicht nur zur Diagnose-Stellung, sondern auch zur Veranlassung und Koordination weiterer Bildgebung, Laborabklärung, Therapie und ggf. Überweisung in andere Spezialgebiete, so Rüther. Die kanadischen Daten sein allerdings nicht ohne Weiteres auf Deutschland zu übertragen, wo die neuro-ophthalmologische Abklärung zunehmend in neurologischen Abteilungen durchgeführt werde.

Anzumerken ist, dass das Übersehen einer gravierenden Erkrankung wegen Unterlassung entsprechender differenzierter Diagnostik als Befunderhebungsfehler arztrechtliche Konsequenzen haben kann.

Quellen:

Issa, M. et al.: Analysis of diplopia referrals in a tertiary neuroophthalmology center. Can J Ophthalmol 2025. doi: 10.1016/j.jcjo.2025.03.001

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